09.02.2016
Mitteilung des Deutschen Judo-Bundes
Der Deutsche Judo-Bund informiert über die Teilnahmeregeln für Flüchtlinge und Asylbewerber an Wettkämpfen.
Flüchtlinge und Asylbewerber können an
Judoturnieren aller Art jederzeit teilnehmen wenn:
- sie registrierte Flüchtlinge oder Asylbewerber sind
- einen gültigen DJB-Judopass haben
- ihre Graduierung nachgewiesen haben.
Flüchtlinge und Asylbewerber können
nicht an den
offiziellen Meisterschaften und Qualifikationsturnieren teilnehmen.
Dies gilt auch für alle Mannschaftswettbewerbe aller Ligen (DJB-Ligen und LV-Ligen).
Sofern Flüchtlinge und Asylbewerber die Voraussetzungen gemäß § 3.4
der DJB-Wettkampfordnung besitzen, gelten Sie als > gleichgestellte Ausländer <. Entsprechende Einschränkungen sind zu beachten.
Reinhard Nimz
Geschäftsführer DJB