09.02.2016

Mitteilung des Deutschen Judo-Bundes

Der Deutsche Judo-Bund informiert über die Teilnahmeregeln für Flüchtlinge und Asylbewerber an Wettkämpfen.
Flüchtlinge und Asylbewerber können an Judoturnieren aller Art jederzeit teilnehmen wenn:
  • sie registrierte Flüchtlinge oder Asylbewerber sind
  • einen gültigen DJB-Judopass haben
  • ihre Graduierung nachgewiesen haben.
Flüchtlinge und Asylbewerber können nicht an den offiziellen Meisterschaften und Qualifikationsturnieren teilnehmen.
Dies gilt auch für alle Mannschaftswettbewerbe aller Ligen (DJB-Ligen und LV-Ligen).
Sofern Flüchtlinge und Asylbewerber die Voraussetzungen gemäß § 3.4 der DJB-Wettkampfordnung besitzen, gelten Sie als > gleichgestellte Ausländer <. Entsprechende Einschränkungen sind zu beachten.

Reinhard Nimz
Geschäftsführer DJB

Achtung

Die Trainer-Ausbildung 2022 findet statt, dennoch gibt es noch freie Plätze und der Anmeldetermin wird bis zum 22.12.2021 verlängert!

Positionspapier des DOSB zur Inklusion